Behälter-Gruppen
nach § 7 SchankV werden beim Betrieb von
Schankanlage die Getränke-und Grundstoff-Behälter in verschiedene
Prüf-Gruppen eingeteilt.
die Einteilung erfolgt nach dem zulässigen Betriebsüberdruck in bar und
dem Rauminhalt des Druckraumes in Litern für folgende Gruppen.
Gruppe I Getränkebehälter aus Holz mit einem
zulässigen Betriebsüberdruck |
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Gruppe IIa Getränke-Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von |
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Gruppe IIb Getränke und Grundstoff-Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 3 bar und nicht mehr als 7 bar und einem Inhalt von mehr als 50 Litern |
Gruppe III Getränke- und Grundstoff Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als bei 3 bar und einem Inhalt von nicht mehr als 100 Litern |
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Gruppe IVa Getränke- und Grundstoff Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als bei 1 bar und einem Inhalt von mehr als 100 Litern |
Gruppe IIb Getränke- und Grundstoff Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als bei 1 bar und nicht mehr als 3 bar und einem Inhalt von mehr als 100 Litern |